Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere – auch künftigen – Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern i.S.v. § 310 BGB (nachfolgend: „Käufer“). Abweichende AGB des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Auch ohne besondere Klarstellung gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss & Stornierung

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

HUATEC GmbH
Droopweg 31
D-20537 Hamburg
Registernummer HRB 158379
Amtsgericht Hamburg

zustande.

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung – auch in elektronischer Form – der Bestellung des Käufers zustande. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Datenblätter, Spezifikationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

Die bestellten Produkte können nicht ohne Qualitäts- und Lieferprobleme storniert werden. Bestellungen können nur mit Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise storniert werden.

3. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt ab unserem Firmensitz in Deutschland in der für uns günstigsten Versandart. Mehrkosten für eine vom Käufer bestimmte Versandart trägt der Käufer. Zusätzliche Verarbeitungs- und Verpackungskosten erheben wir zum Selbstkostenpreis.

Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr (Untergang, Verschlechterung, Verzögerung) des Käufers. Verzögert sich die Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft über. Der gesetzliche Gefahrübergang wegen Annahmeverzugs bleibt unberührt.

Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung, z.B. wegen fehlender Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer), werden wir den Käufer unverzüglich informieren und eine nach den Umständen angemessene, neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rechte (z.B. Ausschluss der Leistungspflicht) und die Rechte des Käufers aus diesen AGB bleiben unberührt.

Bei der Warenlieferung werden die Rechnung und der Lieferschein in Papierform auf dem Warenverpackung und auch in elektronischer Form per E-Mail zum Käufer versandt. Beim Wareneingang sollen die gelieferten Waren und Dokumenten vom Käufer geprüft werden.

Die Mängelrügen wegen einer unvollständigen, falschen bzw. beschädigten Lieferung müssen innerhalb 14 Tage nach dem Warenerhalt bei uns schriftlich und nachweisbar mitgeteilt werden. Sonst werden die Waren und Dokumenten als „vollständig geliefert“ betrachtet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb dem mit Käufer vereinbarten Zeitraum ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ist der Kaufpreis während des Verzugs unter Vorbehalt weitergehender Rechte zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.

Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Käufer seine Leistung nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erbringt oder erklärt seine Leistung nicht erbringen zu wollen oder aus einer früheren Leistungsbeziehung noch überfällige Verpflichtungen bestehen), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Spezialanfertigungen können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Darüber hinaus behalten wir uns vor, das Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu verkürzen bzw. nur mehr gegen Vorauskasse zu liefern. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäft im Verzug, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, soweit es sich um gestundete Forderungen handelt.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.

Bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Ware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Bei Nichtzahlung des Kaufpreises werden wir diese Rechte nur nach fruchtlosem Ablauf bzw. gesetzlicher Entbehrlichkeit einer angemessenen letzten Zahlungsfrist geltend machen.

6. Gewährleistung

Wir gewährleistet die Mängelfreiheit der gelieferten Produkte über einen Zeitraum von drei Jahren beginnend mit der Ablieferung des Produkts an den Käufer.

Die Garantie erstreckt sich auf alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben.

7. Mängelansprüche des Käufers

Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregress bleiben in jedem Fall unberührt.

Die Mängel müssen rechtzeitig, schriftlich und nachweisbar vom Käufer mitgeteilt werden. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.

Ist die Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser gesetzliches Verweigerungsrecht bleibt unberührt.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer gesetzte Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel.

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen, im Übrigen sind sie aus-geschlossen.

8. Sonstige Haftung

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit,

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache. Für grenzüberschreitende Verträge gelten die internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln in der jeweils gültigen Fassung.

Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand das Landgericht Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichts-stand des Käufers zu erheben.

 

Stand: August.2021